Mittwoch, 12. Oktober 2016

Im Falle eines Falles: Reisemängel korrekt reklamieren

Reiserecht: Was man beim Urlaub in Deutschland wissen sollte

Das Urlaubsangebot in Deutschland lässt keine
Wünsche offen - besonders beliebt ist beispielsweise
eine Kurzreise in die pulsierende Hauptstadt.
Foto: djd/www.kurzurlaub.de
(djd). Urlaub im eigenen Land liegt im Trend. Von der Küste bis zu den Alpen, von den pulsierenden Metropolen bis zum ruhigen Wellness-Hotel - das Angebot lässt keine Wünsche offen, es gibt viel zu entdecken. "Wichtige Gründe für den Urlaub vor der eigenen Haustür sind neben der kurzen und bequemen Anreise auch das gute Preis-Leistungsverhältnis und die hervorragende Service-Qualität", meint Reisexperte Mario Kuska von kurzurlaub.de, dem führenden Online-Portal für Kurzreisen in Deutschland. Auch das Fehlen von Sprachbarrieren wissen viele Urlauber zu schätzen. "Wenn etwas nicht 'passt', kann man es sofort in der eigenen Muttersprache reklamieren", so Kuska. In Sachen Service-Qualität bestätigen Ausnahmen die gute Regel, im Falle eines Falles sollte man dann auch seine Rechte kennen:

- Wie und wann sind Reisemängel zu reklamieren?
"Schon im Urlaub muss man sich an das Hotel beziehungsweise bei einer Pauschalreise an die Reiseleitung wenden, um auf einen Mangel aufmerksam zu machen und Abhilfe zu fordern", erklärt der renommierte Reiserechtsexperte Kay P. Rodegra und rät dazu, den Mangel unverzüglich zu reklamieren. Wer erst am letzten Tag reklamiere, könne nachträglich meist keine Entschädigung fordern.

- Was passiert, nachdem man reklamiert hat?
"Der Veranstalter muss die Möglichkeit bekommen, die Mängel im Rahmen einer angemessenen Frist zu beseitigen oder Alternativen anzubieten", so der Würzburger Anwalt und Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht. Bleibe der Mangel trotz der Beschwerde, sollte man sich erneut an die Reiseleitung wenden und ein Reklamationsprotokoll erstellen.

- Welche Fristen sind einzuhalten?
"Waren während der Reise Mängel zu beklagen, kann man nach der Rückkehr eine Preisminderung fordern und bei gravierenden Mängeln sogar Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geltend machen", so Rodegra. Wichtig: Die Reklamation sei innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Ende der Reise beim Veranstalter einzureichen - am besten per Einschreiben mit Rückschein. In der Beschwerde müssten alle Mängelpunkte genannt und eine Forderung gestellt werden.

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